Abt.
B
Unterordnung
Sportplatz |

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Die Arbeitsplätze
dürfen nur
während dem
offiziellen
freien Training benutzt
werden!
(Freitag
27.02.2009: 14:00 -
16:15 Uhr)
Der Eigentümer duldet
kein
sonstiges betreten der
Sportplätze.
Bis zu diesem Freitag
27.02.2009 um 14:00 Uhr,
und
nach dem offiziellen
freien Training
ab
16:15 Uhr bis Sonntag nach Wettkampfende, ist
jegliches
trainieren auf den Arbeitsplätzen verboten!
Zuwiderhandlungen führen zur
Disqualifikation!
Die Arbeitsplätze für
die Abt. B + C
befinden
sich direkt
am schönen Thunersee. |