Arbeitsplätze / Fährtengelände  
   
  
   
  
 Abt. A
 Fährte

   
  
Wiesen- und/oder Ackerland in der Region (Transport ins Fährtengelände mit Hundetransportanhänger)

  
 Abt. B
 Unterordnung


 Sportplatz

   

 
Die Arbeitsplätze
dürfen nur während dem offiziellen freien Training benutzt werden!
 
(Freitag 27.02.2009: 14:00 - 16:15 Uhr)
 

Der Eigentümer duldet
kein sonstiges betreten der Sportplätze.
Bis zu diesem Freitag 27.02.2009 um 14:00 Uhr, und nach dem offiziellen freien Training
a
b 16:15 Uhr bis Sonntag nach Wettkampfende, ist jegliches trainieren auf den Arbeitsplätzen verboten!
   

Zuwiderhandlungen führen zur Disqualifikation!




Die Arbeitsplätze für die Abt. B + C befinden
sich direkt am schönen Thunersee.
 Abt. C
 Schutzdienst

 Sportplatz